Gebrochener Bildschirm? PocketBook bietet Abhilfe

  • von Michael
  • Lesedauer: ~ 2 min
  • 2 Antworten

E-Book-Reader sind für mehrere Jahre Dauernutzung ausgelegt und sie werden in der Regel auch lange mit Firmwareupdates versorgt. In meinem Freundeskreis gibt es mehrere Geräte, die bereits fünf bis zehn Jahre auf dem Buckel haben und noch immer regelmäßig genutzt werden. So soll es sein, nur klappt das leider nicht immer, denn gelegentlich sterben die Geräte an einem gebrochenen Bildschirm. Die Trägerschicht der Bildschirme ist aus Glas und das kann durch äußeren Druck oder durch Spannung im Gerät selbst brechen.

Das ist ärgerlich, denn beim Displaybruch ist man auf die Kulanz des Herstellers angewiesen, da die Garantie den Displaybruch nicht abdeckt.

Ab heute gibts – zumindest bei PocketBook – Abhilfe. Denn der Hersteller bietet nun eine Displaybruch-Garantie an.

Screenshot: Displayschutz-Garantie von PocketBook

Mit dieser wird der PocketBook-Reader einmal kostenlos repariert, sollte er im Garantiezeitraum einen Displaybruch erleiden. Die Garantiezeit wird beim Kauf dieser Garantie auch gleich auf 3 Jahre verlängert. Man bekommt also ein zusätzliches Jahr dazu.

Die Displayschutz-Garantie kostet 29 € pro Gerät und sie kann jederzeit innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Garantie erworben werden. Also beispielsweise auch 23 Monate nach Kauf des Gerätes. Auch wer seinen PocketBook-Reader woanders gekauft hat, kann die Displaybruch-Garantie bei PocketBook kaufen. Im Garantiefall reicht dann der Kaufbeleg des Readers oder eine Kopie davon und die Garantiekarte, auf der die Seriennummer des Gerätes eingetragen ist.

Zum Start der Displaybruch-Garantie hat PocketBook zwei Pakete geschnürt, bei denen die Garantie bereits enthalten ist und nichts zusätzlich kostet:

Bei diesen Angeboten ist die Garantie übrigens bereits an die Geräte gekoppelt. Und mit meinem Neukunden-Gutscheincode papierlos lassen sich zusätzlich nochmals 12 € (Touch Lux 5) bzw. 16 € (Touch HD 3) sparen. Neukunden können sich zudem eins von drei E-Books als Willkommensgeschenk (ganz unten) aussuchen.


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Michael SonntagMichael Sonntag beschäftigt sich mit allem, was mit dem Lesen ohne Papier als Trägermaterial zu tun hat. Also mit eBook-Readern, Tablets und dem ganzen Drumherum.

2 Kommentare

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  1. ein_anderer_micha sagt:

    Ja, aber lohnt sich das wirklich?
    Geht der gleich in den ersten Monaten zu Bruch, ist das natürlich ärgerlich. Sicher ist da der Nachweis für die Unterscheidung ob äußeren Druck (Fallschaden) und Spannung im Display selbst (dürfte ein Garantiefall sein), für den Laien nicht zu machen. Klar, damit wird man auf den Kosten sitzen bleiben (vom persönlichen “Imageschaden” für den betreffenden Hersteller abgesehen).

    Wenn mir das nach 5 bis 10 Jahren passiert, sehe ich mich doch eher nach einem neuen E-Book-Reader um und rüste da modellmäßig gesehen sicher auf. (Klar, der wird ja sowieso nicht mehr von Pocketbook repariert.)

    Jeder muss – soll das Risiko für sich selbst abwägen, aber für mich sind die 30 € im Verhältnis zum Preis von 150 € nicht gerechtfertigt und für mich ist so eine Versicherung unsinnig.

  2. K.H. sagt:

    Michael, könntest Du bitte Folgendes korrigieren: “gesetzliche Zwei-Jahres-Garantie”, denn eine solche gibt es nicht.
    Es gibt die gesetzliche, 2jährige Sachmangelhaftung (Gewährleistung) mit Beweislastumkehr nach 12 Monaten (für Käufe ab 01.01.2022, vorher 6 Monate), sprich, für diesen Zeitraum ist der HÄNDLER zuständig; nach diesem Zeitraum müsste der Kunde beweisen, dass ein Mangel bereits bei Gefahrenübergang (Kauf, Lieferung) existierte, was ohne teures Gutachten jedoch kaum möglich ist.
    Weshalb DANN die Garantie greifen würde, sofern der Hersteller eine gewährt – eine Garantie ist jedoch NICHT gesetzlich geregelt und immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, der diese in Dauer und Umfang frei gestalten kann (weshalb man sich diese auch immer sehr genau anschauen sollte, denn es gibt tatsächlich Hersteller, die in ihren angeblichen “Garantie”-Bedingungen den Kunden ziemlich verar…en).
    Daher bitte innerhalb der ersten 12 (6) Monaten auch niemals vom Händler an den Hersteller abwimmeln lassen.
    Einjährige Garantien sind für Käufe ab 01.01.2022 übrigens wertlos geworden.

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