Sind eBooks Mogelpackungen?

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  • von Michael
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ebookseBooks werden aufgrund fallender Gerätepreise immer populärer, aber die meisten Kunden sind sich nicht darüber im Klaren, was sie bekommen, wenn sie ein eBook kaufen. Ich möchte versuchen, ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen und Alternativen aufzeigen.

Kaum ein eBookhändler klärt seine Kunden jederzeit gut sichtbar und verständlich darüber auf, dass sie beim Kaufen von eBooks nichts weiter als das Nutzungsrecht kaufen. Klar, es steht in den AGB, aber die sind oft so formuliert, dass sie der Laie nicht versteht. Der Kunde darf das eBook weder verleihen, verschenken oder verkaufen. Und wenn der Verlag des eBooks der Meinung ist, das Nutzungsrecht ist abgelaufen, ist er via Amazon oder Adobe Digital Editions in der Lage, es dem Kunden wieder zu entziehen. Möglich ist das auch, wenn der Kunde gegen die geschlossenen AGB des Shops verstößt. Dann ist es theoretisch machbar, dass früher gekaufte (und bezahlte) eBooks nicht mehr abgerufen bzw. gelesen werden können.

Bislang kam es allerdings erst einmal vor, dass das Nutzungsrecht bereits verkaufter eBooks im großen Stil nachträglich aberkannt wurde. Das war 2009, als Amazon unberechtigterweise George Orwells “1984” verkauft hatte. Die eBooks wurden von den Geräten gelöscht und die Käufer erhielten den Kaufpreis zurück.

Dennoch kann es vorkommen, dass Nutzerkonten durch Fehler gesperrt und der Zugriff auf alle gekauften eBooks verhindert wird. Der aktuelle Fall einer Norwegerin zeigt ziemlich gut, wohin das führen kann.

Als Alternative bleibt, auf kostenpflichtige eBooks zu verzichten und sich aus legalen Quellen mit kostenlosem Lesestoff zu versorgen. Oder aber DRM-freie eBooks zu kaufen. Bei diesen erwirbt man zwar auch nur das Nutzungsrecht, allerdings ist es den Rechteinhabern nicht möglich, bereits gekaufte und heruntergeladene eBooks aus der Ferne zu löschen.  Dererlei eBooks bei beam oder neuerdings auch bei ebook.de. Letztere binden in einige, neuere Bücher unsichtbare Wasserzeichen ein. Das ist beispielsweise die Bestellnummer, anhand derer notfalls zurückverfolgt werden kann, woher ein eBook stammt.

Und natürlich gibt es noch die Möglichkeit, die bislang gekauften eBooks vom Kopierschutz zu befreien. Allerdings verstößt diese Aktion gegen die Lizenzbestimmungen, denen man beim Kauf zugestimmt hat und ist damit illegal!

Meiner Meinung nach werden sich Wasserzeichen langfristig durchsetzen, denn sie hindern den Käufer nicht daran, jederzeit (auch noch nach Jahren) auf die, für sauer verdientes Geld,  gekauften eBooks zuzugreifen und sie ggf. in ein anderes, neueres Format umzuwandeln. Die Verlage haben aber weiterhin die Möglichkeit, im Netz unberechtigt auftauchende eBooks nachzuverfolgen. Natürlich nur in begrenztem Rahmen, denn auch Wasserzeichen lassen sich entfernen. Die Musikindustrie musste das auch lernen. Und sie verkauft mittlerweile soviele MP3s übers Netz wie noch nie.




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Michael SonntagMichael Sonntag beschäftigt sich mit allem, was mit dem Lesen ohne Papier als Trägermaterial zu tun hat. Also mit eBook-Readern, Tablets und dem ganzen Drumherum.

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